Er nimmt die Interessen des Kindes in gerichtlichen Kindschaftsverfahren wahr. Dabei geht es meist um die elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennung des Kindes von der Familie oder Rückführung des Kindes zur Familie. Er wird durch das Gericht berufen, wenn das Interesse des Kindes dem der Eltern entgegenstehen kann.
Meine Verantwortung als Verfahrensbeistand
Ich lerne das Kind kennen und analysiere seine Situation und Wünsche. Dabei verschaffe ich mir auch ein Bild vom Umfeld des Kindes durch Gespräche mit den Eltern und Dritten (Schule, Kita etc.). Anschließend erstelle ich einen Bericht mit meiner Bewertung und Empfehlung an das Familiengericht.
In den mündlichen Gerichtsverhandlungen und bei Kindesanhörungen bin ich anwesend und nehme parteiisch die Interessen des Kindes wahr.
Gegen eine gerichtliche Entscheidung kann ich eigenständig Rechtsmittel einlegen.