Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Familienrecht insbesondere in Kindschaftsverfahren.
Ich beschäftige ich mich hauptsächlich mit Fragen
- zur elterlichen Sorge (Sorgerecht),
- zum Umgang des Kindes mit den Elternteilen (Umgangsrecht)
- oder zur Trennung des Kindes von der Familie (Inobhutnahme / Herausnahme).
Wobei ich Ihnen helfen kann
Wenn Sie generelle Fragen zur elterlichen Sorge haben wie z.B. zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, zur Gesundheitsfürsorge oder zu schulischen Angelegenheiten.
Falls Sie nicht miteinander verheiratet sind aber das Sorgerecht für Ihre gemeinsamen Kinder regeln wollen, kann ich Ihnen dabei helfen. Eine weitere mögliche Situation in der ich Sie unterstützen kann, ist die Regelung des Umgangskontaktes mit Ihrem Kind weil Sie als Eltern getrennt leben.
Bei Maßnahmen des Jugendamtes im Rahmen der Kindeswohlgefährdung vertrete ich Sie in dem Behördenverfahren.
Dazu gehört u.a. die Vermeidung einer Trennung des Kindes von der Familie sowie nach Unterbringung des Kindes im Heim, in einer Wohngruppe oder in einer Pflegefamilie, die Rückführung des Kindes zu den Eltern.
Meine Leistung
Ich berate Sie im Sinne einer gütlichen Einigung bei elterlichen Streitfragen im Sorgerecht und im Umgangsrecht. Ich übernehme Ihre Vertretung bei Verfahren vor dem Familiengericht in allen Instanzen aber auch bei Behördenverfahren, speziell vor dem Jugendamt.