Profil

Mein Denken und Handeln ist geprägt durch meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt, Mediator und Verfahrensbeistand sowie umfassender Kenntnis der Rechtsgebiete.

Diese unterschiedlichen Perspektiven ermöglichen es mir, mandanten- und kindeswohlorientierte Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen.

Grundlage meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist die bestmögliche Wahrung der Rechte des vertretenen Elternteils. Wichtig ist dabei auch die Sicherstellung des Kindeswohls im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Kindes trotz Trennung der Eltern. Dabei steht die Veränderung der Sichtweise der streitenden Eltern auf das Interesse des gemeinsamen Kindes sowie die größtmögliche Schonung des betroffenen Kindes im Vordergrund.

Mein Ziel ist der Schutz vor unberechtigten staatlichen Eingriffen in das Elternrecht und die Empfehlung alternativer Lösungen zur Vermeidung einer Trennung des Kindes von der Familie.

Vita

Seit 1988 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und führe eine eigene Kanzlei in Mainz. In den ersten Jahren war ich als Strafverteidiger sowie im allgemeinen Zivilrecht tätig.

Zu dieser Zeit unterrichtete ich nebenberuflich mehrere Jahre als Dozent an der Steuerberaterakademie des Landes Rheinland-Pfalz.

Seit 2002 habe ich meinen Tätigkeitsschwerpunkt in das Familienrecht mit spezialisierter Ausrichtung auf Kindschaftsverfahren gelegt.  Als Rechtsanwalt vertrete ich Eltern/Elternteile insbesondere in Verfahren zum Sorgerecht, Umgangsrecht oder in Fällen von Kindeswohlgefährdung.

Im Jahr 2008 absolvierte ich eine Ausbildung als Mediatior im Bereich der integrierten Mediation im Familienrecht an der Fachhochschule Darmstadt.

Die regelmäßige Teilnahme an familienpsychologischen Seminaren an den Universitäten Bochum und Mainz sowie an Fachtagungen ergänzen mein langjähriges rechtliches Know-how im Familienrecht.

Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.